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Überblick zu Finanzierung

Begriffsklärungen Teil 2

Umschichtungen

Von Umschichtungen oder Umfinanzierungen wird gesprochen, wenn Vermögenswerte, die materieller oder auch immaterieller Natur sein können, in liquide Mittel umgesetzt werden können. Dieser Vorgang ist auch als Substitutionsfinanzierung bekannt. In der Regel geht das über den Umsatz.
Das Umschichten der Positionen der Kapitalseite geschieht dabei ohne eine Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Finanzierungszeiträume

Finanzierungen sind in kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen aufgeteilt. Eine kurzfristige Finanzierung hat einen Finanzierungszeitraum von maximal einem Jahr.

Ein Finanzierungszeitraum zwischen einem und fünf Jahren bezeichnet man als mittelfristige Finanzierung und ab fünf Jahren spricht man von einer langfristigen Finanzierung.

Beteiligungsfinanzierung

Unter Beteiligungsfinanzierung wird eine Außenfinanzierung mit Eigenkapital verstanden. Bei einem Unternehmen bedeutet das, dass die bisherigen oder neuen Eigentümer zusätzliches Kapital aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen.

In einer Unternehmensfinanzierung ist diese Außenfinanzierung von wesentlicher Bedeutung.
Über die Beteiligungsfinanzierung können mittels einer Erweiterung der Haftungsübernahme des Kapitalgebers auch Fremdkapitalgeber gewonnen werden. Bei Sanierungs-, Gründungs- oder Wachstumsfinanzierungen oder Umfinanzierungsmaßnahmen durch das Ausscheiden von Gesellschaftern sind Beteiligungsfinanzierungen wichtig, um benötigtes Kapital zu bekommen.

Die Beteiligungsfinanzierung ist von der Rechtsform eines Unternehmens abhängig. Aktiengesellschaften, die an der Börse gehandelt werden, können in großem Unfang Beteiligungsfinanzierungen übernehmen. Wenn eine Aktiengesellschaft eine Beteiligungsfinanzierung durchführt, wird das auch Kapitalerhöhung genannt.

Eine Beteiligungsfinanzierung ermöglicht Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte und das Teilhaben an Gewinnen oder Erlösen aus Liquidation, erlegt aber auch Pflichten wie die der unbeschränkten Haftung auf. In den Gesellschafterverträgen sind diese Punkte geregelt.
Grundsätzlich ist die Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften günstiger als bei Personengesellschaften und emissionsfähige Unternehmen haben gegenüber nicht emissionsfähigen Unternehmen große Aktienvorteile.

Passiva

Als Passiva gelten alle Posten einer Bilanz, die auf der rechten Seite, der Haben-Seite, zu finden sind.
Dazu gehören die Positionen des Eigenkapitals, Rücklagen, Bilanzgewinn ebenso wie die Posten des Fremdkapitals, auch Schulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Die Seite der Passiva lässt erkennen, woher Werte stammen und die Seite der Aktiva lässt erkennen, wie diese Werte verwendet werden. Die Passivseite gliedert sich danach auf, welche Passiva als erstes fällig werden.

So wird zum Beispiel bei einer Bilanz das Eigenkapital eines Unternehmens als erstes aufgeführt, da es erst fällig würde, wenn das Unternehmen sich auflöst. In der Reihenfolge kommt dann das langfristige Fremdkapital wie Darlehen und dann das kurzfristige Fremdkapital wie Verbindlichkeiten.

Aktiva

Als Aktiva gelten alle Vermögenswerte, die auf der linken Seite einer Bilanz in Erscheinung treten. Zu den Aktiva zählen Anlagevermögen wie Gebäude und Grundstücke und Umlaufvermögen wie Rohstoffe, fertigproduzierte Waren usw.. Auf diese Art ist die Werte-Verwendung der einzelnen Mittel ersichtlich.

Die Aktivseite soll die Liquidierbarkeit erkennen lassen und entsprechend sind die Posten aufgezählt. Die Zeitspanne, in der das aufgeführte Vermögen wieder zu Geld wird, bestimmt die Reihenfolge.
So werden bei Unternehmen zuerst die Vermögenswerte aufgeführt, die am längsten im Unternehmen bleiben, wie Grundstücke und Gebäude.

Das Anlagevermögen wird vor dem Umlaufvermögen aufgeführt.
Bei einer Bilanzanalyse können Aktiva und Passiva gegenübergestellt werden und ergeben immer die gleiche Summe.
Bei Kreditinstituten ist übrigens die Reihenfolge der Aktiva nach abnehmender Liquidität geordnet. Es werden zunächst Umlaufvermögen und danach die Anlagevermögen gelistet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind an den Kriterien, dass sie Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, zu erkennen. Verbindlichkeiten sind Schulden. Verpflichtungen bedeuten wirtschaftliche und zivilrechtlich nicht umgängliche Pflichten.
Durch die Erfüllung dieser Verpflichtungen entsteht eine wirtschaftliche Belastung und die Verpflichtungen sind in ihrer Höhe klar definiert, also quantifizierbar.

In der Bilanz sind Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Geldinstituten ebenso zu verbuchen wie bereits erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten, die aus Leistungen und Lieferungen entstehen.

Auch Verbindlichkeiten gegenüber solchen Unternehmen, mit dem das Unternehmen verbunden ist oder mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht, Verbindlichkeiten aus Wechseln und aus steuerlichen Verpflichtungen, sowie sonstige Verbindlichkeiten gehören dazu.

Liquidität

Unter Liquidität wird allgemein eine finanzielle Bewegungsfreiheit verstanden.
Das heißt, ein Unternehmen, ein Haushalt, ein Land usw. ist in der Lage, Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.

Es wird zwischen verschiedenen Formen der Liquidität unterschieden. Bei einer güterwirtschaftlichen Liquidität können neben Geld auch Güter eingesetzt werden. Bei einer verliehenen Liquidität wird durch Beleihung auf ein Gut oder ein Recht eine Veräußerung vermieden und Nachteile, die aus einem Verkauf entstehen könnten, werden umgangen.

Bei einer antizipierten Liquidität werden zu erwartende Überschüsse aus Kreditinstituten beliehen. Auch Aktiva können liquidiert werden. Zum Beispiel kann ein Schuldschein vor seiner Fälligkeit verkauft werden.
Die Liquidität vermeidet Konkurs und Insolvenz, da Zahlungsunfähigkeit zum Konkurs und zur Insolvenz führen kann. Als liquiditätserhöhend wird die Möglichkeit betrachtet, einen Kredit aufzunehmen.