Wer sich schonmal beim Kauf von Wertpapieren verkalkuliert hat oder gar übers Ohr gehauen wurde, der hatte keine andere Wahl, als dies zu akzeptieren. Anlässlich der jüngsten Ereigniss sollen nun aber die Rechte derer gestärkt werden, die schlecht beraten wurden.
Finanzinstitute müssen Beweise liefern
So liegt die Bringschuld nunmehr bei den Instituten, die ihre Kunden beraten und die dementsprechenden Wertpapiere verkauft haben. Sie müssen nachweisen, dass ihre Kunden nicht schlecht beraten wurden. Um dies auch umzusetzen, sollen einheitliche Beratungsprotokolle eingeführt werden, die dem Verbraucher das Nachweisen von Fehlern erleichtern.
Verjährungsfrist wird verlängert
Zusätzlich sollen die Fristen zugunsten der Verbraucher verlängert werden. Bisher verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren, doch diese Frist will man nun im Wertpapierhandelsgesetz auf zehn Jahre erhöhen.