Arbeitnehmer, die mehr als 920 Euro für ihren Job ausgeben, sollten ihre Kosten auflisten. Wichtig ist aber: Die Ausgaben müssen durch Nachweise belegt werden oder glaubhaft gemacht werden.
Werbungskosten
Focus online rät: Auch diejenigen, die keinen Arbeitslohn erhalten, aber Ausgaben für den künftigen Job haben, sollten dies angeben. Denn diese Kosten könnten mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Abfindung
Für die Steuererklärung 2008 gibt es für Abfindungen eine steuergünstige Fünftelregelung, wenn die Abfindung in einem Jahr vollständig gezahlt wird und der Jahresverdienst mit Abfindung über dem Vorjahreseinkommen liegt.
Gute Tipps, aber letztlich würde ich doch lieber einen Steuerberater beauftragen, denn viele Regelungen und neue Entscheidungen kann man als Privatperson einfach nicht kennen und verschenkt so womöglich viel Geld.