SPD gegen Teile des Bad-Bank Gesetzes

Zur Rettung der angeschlagenen Landesbanken soll in Deutschland ein “Bad Bank” Gesetz verabschiedet werden. Dieses sieht vor, dass die Banken freiwillig ihre schlechten Wertpapiere und unrentablen Geschäftsbereiche an eine Abwicklungsbank abtreten.

Funktion der Bad Bank

Die Bad Bank wiederum verwaltet die alten Kredite der Banken und versucht diese abzuwickeln. Vorteil für die angeschlagenen Banken: Sie müssen aus ihrem Etat keine weiteren Summen für die Kredite aufwenden und sind diese an die Bad Bank losgeworden. Der Grund für die Einrichtung einer solchen “schlechten” Bank ist die Abwendung von Bank-Insolvenzen. Diese entstehen zwangsläufig, wenn eine Bank über ihre eigentlich verfügbare Kreditsumme hinaus, Kredite aufgenommen hat und diese nicht mehr tilgen kann.

Kritik am System

Die SPD kritisiert an dem Gesetzesentwurf, dass die sieben Landesbanken sich noch nicht entschlossen haben, wie ein konkreter Konsolidierungsplan aussehen soll. Es ist noch nicht bekannt, wie sich die Landesbanken verkleinern wollen. Solange hierüber kein konkreter Plan vorliegt, lehnt die SPD Teile des Bad-Bank Gesetzes, das am 3. Juli im Bundestag verabschiedet werden soll, ab.
Auch kritisieren die Sparkassen den Plan der Bundesregierung. Sie müssten als Miteigentümer der Landesbanken für die Kredit-Lasten der Landesbanken haften. Anders als die Privatbanken, die staatliche Unterstützung in der Krise bekommen haben, gibt es für die Sparkassen eine solche nicht.

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