Immobilien finanzieren
Erbbaurecht
Eine günstige Finanzierungsform stellt das Erbbaurecht dar. Meistens werden Erbbaugrundstücke günstig von Gemeinden, Kirchen oder Städten und Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Ein Bauwilliger kann also auf einem fremden Grundstück bauen, wobei das Grundstück meistens nach 99 Jahren wieder an seinen ursprünglichen Eigentümer zurückfällt.
Innerhalb dieser 99 Jahre ist der Bauherr frei in seinem Tun. Er kann bauen, vermieten, sanieren und sogar das Erbbaurecht verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten und auch an andere vererben. Ein Bauherr kann auf diese Art mit geringem Kapital bauen und sich die Finanzierung eines Baugrundstückes ersparen.
Die Erbbauzinsen sind das Zahlungsmittel für die Nutzung des fremden Grundstücks, der am Grundstückswert bemessen wird und zwischen drei und fünf Prozent liegt. Je nach Vertrag kann er in vertraglich vereinbarten Zeiträumen geändert werden, indem er an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst wird.
Wer eine solche Finanzierungsart überlegt, sollte ebenfalls genau rechnen. Wenn der Erbbauzins unter einem Marktzinswert liegt, kann eine solche Lösung günstig sein, wobei auch hier manchmal bei genauer Berechnung der erste Schein eher trügt.
Erbbaurechte lohnen sich also eher in Zeiten von Hochzinsphasen, wobei auch in solchen Zeiten Hypothekendarlehen zu erwägen sind, da sie langfristige Zinssätze haben. Bei Erbbaurechten sind die Zinsen variabel. In Niedrigzinssatzzeiten lohnt sich ein Erbbaurecht überhaupt nicht mehr.
Generell ist bei Erbbaurechten ein Notar zur Beglaubigung des Vertrages wichtig und gewisse Details sollten sehr sorgfältig überlegt sein vor Abschluss eines solchen Vertrages. Sinnvoll ist eine Variante, vertraglich festzuhalten, dass das Grundstück später gekauft werden kann. Und ein genauer Blick ist bei Rückübertragungsvorhaben notwendig.