Überblick zu Finanzierung
Fremd-, Eigen- und Innenfinanzierung
Fremdfinanzierung
Handelt es sich um Fremdkapital, das von außen fließt, spricht man von Fremdfinanzierung oder auch Kreditfinanzierung. Genussscheine und Options- oder Wandelanleihen und nachrangiges Fremdkapital sind Mischformen zwischen Kreditfinanzierungen und Beteiligungsfinanzierungen.
Nachrangiges Fremdkapital kann in Konkursfällen erst fließen, wenn alle anderen Fremdkapitalansprüche erfüllt worden sind. Nachrangiges Fremdkapital übernimmt somit eine Haftungsfunktion wie das Eigenkapital.
Bei einer Fremdfinanzierung haben die Kreditgeber trotz ihres Geldzuflusses in ein Unternehmen weder ein Mitspracherecht noch eine Gewinnbeteiligung. Um das auszugleichen werden von dem Kreditgeber Zinsen erhoben.
Der Zins richtet sich nach einem geschätzten Risiko und den vorhandenen Sicherheiten.
Im Verlustfall auf der Seite des Kreditnehmers erhält der Kreditgeber die Sicherheiten, wenn der Kredit nicht mehr zurück bezahlt werden kann.
Bei den Krediten gibt es viele Formen.
Kurzfristige Laufzeiten haben Lieferanten- und Kundenkredite, Kontokorrent- und Diskontkredite, Wechsel, Bankayal und Lombard- und Rembourskredite. Darlehen und Obligationen, Options- und Wandelanleihen oder Schuldscheindarlehen zählen zu den langfristigen Krediten.
Eigenfinanzierung
Die Eigenfinanzierung zählt zu den Außen- und Innenfinanzierungen. Hierbei wird einem Unternehmen zusätzlich Eigenkapital zugeführt.
Dieser Vorgang wird als Beteiligungs- oder Einlagenfinanzierung bezeichnet. Dabei können entweder die Einlagen erhöht werden oder es werden neue Gesellschafter aufgenommen, die neue Einlagen mitbringen.
Zur Eigenfinanzierung zählt auch die Selbstfinanzierung, die Teil der Innenfinanzierung ist.
Sog. emissionsfähige Unternehmen wie Aktiengesellschaften und KgaA werden von nicht emissionsfähigen Unternehmen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder offenen Handelsgesellschaften unterschieden.
Nicht emissionsfähige Unternehmen können keine Aktien an der Börse für Eigenkapitalbetragserhöhungen ausgeben. In diesem Fall kann das Unternehmen nur neues Kapital erschließen oder neue Gesellschafter aufnehmen. Wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden, hat dies in jedem Fall eine Wirkung auf die Stimmrechtsverhältnisse.
Innenfinanzierung
Unter einer Innenfinanzierung versteht man den Zufluss von Kapital aus eigenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel dem Verkauf von Vermögenswerten.
Die Innenfinanzierung lebt von der sog. Thesaurierung, was Einbehaltung bedeutet. Einbehalten werden die vergangenen Gewinne. Dadurch fließen dem Unternehmen finanzielle Mittel aus innerbetrieblichen Leistungen und Umsätzen zu, denen keine Auszahlungen gegenüberstehen.
Zu einer Innenfinanzierung zählt auch der sog. Cash-Flow oder Einzahlungsüberschuss. Cash-Flow bezeichnet die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Zeitperiode.
Geldmittel werden in diesem Sinne intern aufgebracht, wie zum Beispiel durch das Erzielen von Umsätzen mittels Verkauf von Waren und Dienstleistungen.