Finanzierung mit Krediten
Kreditrahmen- versicherung
Wer einen Kredit in Anspruch nimmt, ist nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Tod, Unfall, Krankheit geschützt und für die Bewältigung solcher Ereignisse ist eine Kreditrahmenversicherung zur eigenen Absicherung sinnvoll, damit die Rückzahlung der Kredite auch unter veränderten finanziellen Bedingungen noch möglich ist.
Eine Kreditrahmenversicherung kann bei Dispo- und Abrufkrediten ebenso abgeschlossen werden wie bei Firmenkundenkonten (Kontokorrentkredite) und bei Bauzwischenfinanzierungen.
Mit der Bank wird eine Versicherungssumme vereinbart, die idealerweise die Höhe der Kreditsumme ist.
Diese Versicherungssumme kann bei Änderung der Kredithöhe angepasst werden.
Beim Eintritt von Arbeitsunfähigkeit übernimmt nach sechswöchiger Karenzzeit die Kreditrahmenversicherung die monatlichen Zahlungen in Höhe von 4 Prozent der Versicherungssumme über 50 Monate. Eine Verlängerung auf weitere 50 Monate ist bei erneuter Arbeitsunfähigkeit möglich.
Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Haushaltsunfälle und Bandscheibenvorfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen.
Bei einem Todesfall der versicherten Person zahlt die Kreditrahmenversicherung 110 Prozent der Versicherungssumme aus.
Dabei ist es ganz egal, welche Kredithöhe bis zu diesem Zeitpunkt beansprucht wurde. Hierbei handelt es sich um Todesfälle infolge schwerer Autounfälle.
Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Kreditrahmenversicherung 18 Monate lang die Monatsraten entsprechend 4 Prozent der Versicherungssumme und erweitert den Versicherungsschutz bei erneuter unverschuldeter Arbeitslosigkeit auf weitere 18 Monate. Dieser Versicherungsschutz tritt mit einer anfänglichen Karenzzeit von einigen Monaten in Kraft. Es handelt sich bei der Arbeitslosigkeit um Entlassungen nach Umstrukturierungen.
Beginn einer Kreditrahmenversicherung
Eine Kreditrahmenversicherung beginnt im Moment der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kreditinstitut und läuft mindestens ein Jahr und benötigt keine Gesundheitsprüfung. Der Vertrag wird bis zum Höchstalter verlängert, das bei Arbeitsunfähigkeit im Todesfall 65 Jahre und bei Todesfall oder Arbeitslosigkeit bei 60 Jahren liegt.
Eine reine Todsfallabsicherung beläuft sich auf 75 Jahre. Das Einrittsalter liegt bei 18 Jahren und maximal 58 Jahren bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit maximal bei 65 Jahren und bei der Todesfallabsicherung bei maximal 65 Jahren.