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Finanzierung mit Aktien

Wertpapiere

Wertpapiere sind Urkunden, in denen ein privates Recht an einem Vermögen schriftlich dargelegt ist. Das Wertpapier berechtigt den Besitzer der Urkunde, sein in dem Wertpapier verbrieftes Vermögensrecht auszuüben. In dem Wertpapier kann eine Forderung oder ein Mitgliedschaftsrecht an einer Sache oder einem Verein verbrieft sein.

Ein Wertpapier kann auch ein Beleg über eine im Grundbuch eingetragene Hypothek sein. Grundstücksbezeichnung und Eigentümer sind darin ebenso vermerkt, wie die Bedingungen des Darlehens und vorangegangene Eintragungen und gleichstehende Eintragungen.
Zu den Wertpapieren zählen Wertpapiere mit wirtschaftlicher Bedeutung, zum Beispiel Warenwert- und Geldpapiere. Sie zählen zu den Effekten und dienen einer langfristigen Kapitalanlage.
Sie können an der Börse gehandelt werden. Effekten sind sog. fungible, also austauschbare Wertpapiere, zu denen Aktien, Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, Anteile an Investmentfonds und Anleihen zählen.

Inhaber-, Namens- und Orderpapiere gehören ebenfalls zu den Wertpapieren.

Inhaberpapiere

Inhaberpapiere weisen den Inhaber des Wertpapiers aus, die verbrieften Rechte geltend machen zu können. Wenn ein Inhaberpapier auf einen anderen Eigentümer übertragen werden soll, erfolgt dies durch einfache Übergabe des Papiers und durch Einigung. Inhaberaktien oder Inhaberüberbringerschecks, Wechsel und Schuldverschreibungen können entsprechende Papiere sein.
Sie sind Wertpapiere, mit denen gehandelt werden kann, da das verbriefte Recht diejenige Person hat, die das Wertpapier in Händen hält. Solche vertretbaren Wertpapiere, oder auch fungible Wertpapiere können auch an der Börse gehandelt werden. Dann werden sie Effekten genannt.

Namenspapiere

Namenspapiere sind Wertpapiere, wie beispielsweise der Hypothekenbrief, der die verbrieften Rechte dem im Papier erwähnten Namen zuordnet. Das Sparbuch ist die Sonderform eines Namenspapiers mit Inhaberklausel.

Orderpapiere

Beim Orderpapier können die namentlich verbrieften Rechte nur schriftlich auf eine andere Person übertragen werden. Der schriftliche Vermerk wird meist auf der Rückseite angebracht und heißt Indossament.

Unter den Wertpapieren gibt es auch sog. Exoten, die zum Beispiel Unternehmen mit ausländischem Unternehmenssitz entstammen und nicht amtlich notiert sind.

Aktien

Eine Aktie ist ein Wertpapier, in dem eine Mitgliedschaft verbrieft ist. Bei Aktien erhält der Verkäufer eine Dividende, also einen Gewinnanteil, der nicht als konstanter Betrag festgeschrieben ist.

Bei anderen Wertpapieren wie zum Beispiel eine Anleihe, spricht man von verzinslichen Wertpapieren. Der Zinsbetrag ist in den Bedingungen der Anleihe geregelt und kann als Festzins oder als variabler Zins geregelt sein.
Floating Rate Notes sind variable Zinsen.